Unser Dienstleistungsspektrum orientiert sich an unserem gesetzlichen Auftrag.
Apothekengesetz (ApoG):
§ 1 (1) Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.
Entdecken Sie die Vorteile, wie z. B. den Interaktionscheck und die Medikationsanalyse, bei denen eine individuelle Überprüfung von Wechselwirkungen der verschiedenen Wirkstoffe Ihrer Medikation vorgenommen werden kann. Zudem erhalten Sie 3% Rabatt auf alle nicht verschreibungspflichtigen Artikel und eine Jahresübersicht Ihrer Kosten für Medikamente als Nachweis für die Krankenkasse und das Finanzamt.
Sie können die Vorbestellung sowohl für rezeptpflichtige als auch für alle anderen Medikamente nutzen.
Auf Wunsch liefern wir Ihre Medikamente im Bereich der Stadt Greifswald und Umgebung kostenfrei und schnellstmöglich zu Ihnen nach Hause.
Die landesweite EhrenamtsKarte ist ein Dankeschön an alle Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen großen Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Bundesland leisten!
Auch bei uns in der Apotheke profitieren Sie mit der Ehremamtskarte MV. Für Inhaber*innen der EhrenamtsKarte gibt es 10% Rabatt auf das gesamte Apothekensortiment, ausgenommen sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und Zuzahlungen.
Quelle: ehrenamtskarte-mv.de
In unserer Apotheke können Sie bequem und sicher mit allen gängigen
EC-Karten bargeldlos bezahlen.
Größere und kleinere Notfälle hält jeder Familienalltag bereit. Doch was gehört in eine Hausapotheke? Wie wird sie am besten aufbewahrt? Wir beraten Sie und stellen Ihnen eine individuell angepasste Auswahl zusammen.
Durch die ständige Fort- und Weiterbildung im Bereich von Kompressionsstrümpfen bieten wir Ihnen einen zuverlässigen Rundumservice an. Dazu gehören Beratung, Anmessen und die optimale Produktauswahl.
Es gibt viele Arten von Inkontinenz. Frauen sind häufiger betroffen als Männer und ältere Menschen öfter als jüngere. Die Ursachen sind je nach Geschlecht und Alter verschieden. Genauso unterschiedlich sind auch die Therapieformen. Wir beraten Sie diskret.
Pflegebedürftige Menschen, die einem Pflegegrad zugeordnet wurden, können bei der Pflegekasse einen Antrag über die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch stellen.
Der Versicherte, sein gesetzlicher Vertreter oder eine von ihm beauftragte Person kann bei der Pflegekasse unter Verwendung des Formulars „Anlage 4“ einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die Pflegekasse übernimmt maximal 40 Euro pro Monat für Hilfsmittel zum Verbrauch. Wir helfen bei der Antragsstellung und der monatlichen Versorgung.
Bestellen Sie Ihre Medikamente bequem per Telefon, Fax, E-Mail oder über die Gematik-App online bei uns vor.