Uns ist die zuverlässige Zusammenarbeit mit den Arztpraxen in Greifswald und Umgebung sehr wichtig. Wir versorgen nicht nur mit Sprechstunden-und Praxisbedarf, wir finden auch dann Lösungen, wenn die Versorgung der Patienten komplexer ist.
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Der Sprechstundenbedarf umfasst Artikel, die für mehr als einen Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen müssen.
Der Sprechstundenbedarf ist nur für gesetzlich Versicherte zu verwenden und wird über die zuständige AOK verrechnet.
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf sollte stets unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots erfolgen.
SSB-Artikel müssen nach den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie verordnet werden, insbesondere der
Anlage V „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ und der Anlage III „Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse“
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wird durch Vereinbarungen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassenverbänden geregelt.
Dort werden neben den allgemeinen vertraglichen Regelungen und Wirtschaftlichkeit der Verordnungsweise, die als Sprechstundenbedarf verordnungsfähigen Artikel aufgezählt.
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